Null-Toleranz für SpammerDas per 1. April 2007 in Kraft getretene Fernmeldegesetz stellt den Versand von Spam-E-Mails, -Fax und -SMS unter Strafe. Wer auf elektronischem Weg unerwünschte Massenwerbung verschickt, muss mit Geldbussen und im schlimmeren Fall mit Freiheitsstrafen rechnen. |
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